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Abrechnung von Personalkosten mit LKA oder externen Stellen

Abrechnung

Personalkosten werden fürdurch verschiedene Stellen erstattet. DiesErstattungen betriffterfolgen zum einen Abteilungendurch imdas Landeskirchenamt und zum anderen durch nicht-kirchliche Stellen, z. B. diebei der Klinikseelsorge oder durch Kommunen.

Die Abrechnung erfolgt im Normalfall im Dezember eines Jahres, sobald die Personalkosten für ein Kalenderjahr feststehen.

 

Bei der Abrechnung sind ggf. Abschläge zu berücksichtigen.

Damit keine Positionen vergessen werden, sind allesalle Stellen, die durch das KGA abzurechnen sind, in einer Datei einzutragen.

Die Abrechnung wird durch die Leitung der Personalverwaltung verantwortet und mit der Leitung der Finanzverwaltung abgestimmt.

Die Abrechnungen sollen bis spätestens zum 20. Dezember eines Jahres erfolgt sein.

Die Leitung des KGA ist über die Abrechnungen in Kenntnis zu setzen.

 

Der Zahlungseingang ist regelmäßig zu überwachen.

Die Abrechnungen sollen bis spätestens zum 20. Dezember (?) eines Jahres erfolgt sein.