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Abrechnung von Personalkosten mit LKA oder externen Stellen

Abrechnung

Personalkosten werden durch verschiedene Stellen erstattet. Erstattungen erfolgen zum einen durch das Landeskirchenamt und zum anderen durch nicht-kirchliche Stellen, z. B. bei der Klinikseelsorge oder durch Kommunen.

Die Abrechnung erfolgt im Normalfall im Dezember eines Jahres, sobald die Personalkosten für ein Kalenderjahr feststehen. Bei der Abrechnung sind ggf. Abschläge zu berücksichtigen.

Damit keine Positionen vergessen werden, sind alle Stellen, die durch das KGA abzurechnen sind, in einer Datei einzutragen.

Die Abrechnung wird durch die Leitung der Personalverwaltung verantwortet und mit der Leitung der Finanzverwaltung abgestimmt. Die Leitung des KGA ist über die Abrechnungen in Kenntnis zu setzen. Der Zahlungseingang ist regelmäßig zu überwachen.

Die Abrechnungen sollen bis spätestens zum 20. Dezember (?) eines Jahres erfolgt sein.