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Abrechnung von Personalkosten mit LKA oder externen Stellen

Abrechnung

Personalkosten werden für verschiedene Stellen erstattet. Dies betrifft zum einen Abteilungen im Landeskirchenamt und zum anderen nicht-kirchliche Stellen, z. B. die Klinikseelsorge oder Kommunen.

Die Abrechnung erfolgt im Normalfall im Dezember eines Jahres, sobald die Personalkosten für ein Kalenderjahr feststehen.

Bei der Abrechnung sind ggf. Abschläge zu berücksichtigen.

Damit keine Positionen vergessen werden, sind alles Stellen, die durch das KGA abzurechnen sind, in einer Datei einzutragen.

Die Abrechnung wird durch die Leitung der Personalverwaltung verantwortet und mit der Leitung der Finanzverwaltung abgestimmt.

Die Abrechnungen sollen bis spätestens zum 20. Dezember eines Jahres erfolgt sein.

Die Leitung des KGA ist über die Abrechnungen in Kenntnis zu setzen.

Der Zahlungseingang ist regelmäßig zu überwachen.