Personalkosten-Rücklage PK-RL
Die Personalkosten-Rücklage (PK-RL) dient dazu, dass jederzeit die Gehälter der Mitarbeitenden gezahlt werden können - unabhängig davon, wann die Endabrechnung bzw. die Abschlagszahlungen der Kommunen und des Freistaats Bayern eingehen.
Sie sollen i. d. R. den Umfang von 2 Monatsgehältern (Durchschnitt der letzten drei Jahre) betragen und als Liquidität auf den Konten der GKG vorgehalten werden.