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Personalkosten-Rücklage PK-RL

Die Personalkosten-Rücklage (PK-RL) dient dazu, dass jederzeit die Gehälter der Mitarbeitenden gezahlt werden können - unabhängig davon, wann die Endabrechnung bzw. die Abschlagszahlungen der Kommunen und des Freistaats Bayern eingehen.

Sie sollen i. d. R. den Umfang von 2 Monatsgehältern (Durchschnitt der letzten drei Jahre) betragen und als Liquidität auf den Konten der GKG vorgehalten werden.