Baukosten-Rücklage
Für größere Instandsetzungen und anstehende Generalsanierungen bzw. Neubauten müssten die Träger jeweils einen Eigenanteil aufbringen. Damit das langfristig planbar ist, ist eine Baukosten-Rücklage zu bilden. Im Idealfall werden hierzu Anteile vom Beitrag je Kind und Monat abgerechnet und der Rücklage zugeführt.
Eine Generalsanierung ist grundsätzlich nach 25 Jahren (Ablauf der Bindefrist) möglich.
Die Berechnung der notwendigen Rücklagenbildung soll mit einem Betrag je Gruppe erfolgen. Ein Anteil von ca. 85% soll von Kommune und Freistaat Bayern bereitgestellt werden. Die verbleibenden 15% sind von der Kirche zu tragen. Stand 2025 ist noch davon auszugehen, dass die Landeskirche 5%-Punkte der zuerwartenden Gesamtkosten trägt. Die Kirchengemeinde hat also 10%-Punkte zu tragen.
Beispiel:
Kita 4 Gruppen
Betrag je Gruppe: 1.100.000 €
Gesamtkosten: 4.400.000 €
Anteil Staat und Kommune: 3.740.000 €
Anteil Kirche: 660.000 €
davon ELKB: 220.000 €
davon KGe: 440.000 €
bei 25 Jahren Ansparzeit ergibt das 17.600 € pro Jahr.
Die Zinserträge sind den Rücklagen gutzuschreiben, da damit z. T. eine Baukostensteigerung ausgeglichen werden kann.
Die Kirchengemeinden, die es sich leisten können, sollten ggf. einen höheren Anteil zurücklegen, weil nicht davon ausgegangen werden kann, dass die Landeskirche sicher auch in 25 Jahren den Anteil von 220.000 € zur Verfügung stellt.
Ebenso ist nicht sicher, ob der Anteil von Kommune und Staat tatsächlich bei 85% liegen wird.
Außerdem ist es wahrscheinlich, dass die Baukostensteigerungen über den Zinserträgen liegen.